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1. Generell
2. Andere Vertragsbedingungen
3. Der Reisepreis
4. Umfang der Vereinbarung
5. Besondere Vertragsbedingungen
6. Das Recht des Kunden: Stornierung & Übertraggung

Geschäftsbedinungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil der Vereinbarung, die du mit Awayzing Travel AS triffst, wenn du dich für eine Reise anmeldest. Unsere Bedingungen sind Teil der Anforderungen, die wir als Reiseveranstalter gemäß LOV-2018-06-15-32 haben: Gesetz über Pauschalreisen und Reisegarantie (Gesetz über Pauschalreisen, Pakkereiselov). Die Bedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Pauschalreiseveranstalter Awayzing Travel AS („wir, uns“) und dem Verbraucher (dem „Reisenden“ oder „Du“).

Lies daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor du dich anmelden.

Awayzing Travel AS organisiert maßgeschneiderte, individuelle Touren und Gruppenreisen. Awayzing Travel AS hält sich an das Pauschalreisegesetz und die allgemeinen Bedingungen für Pauschalreisen (Pauschalreisegesetz). Awayzing Travel AS hat eine Garantie für den Reisegarantiefonds (Reisegarantifondet) übernommen.

1. GENERELL

Kultur & Lebensstil im Reiseland

Awayzing Travel AS organisiert Reisen in Länder mit fremder Kultur. Als Teilnehmer unserer Reisen muust du Respekt zeigen und dich nicht verwerflich oder unhöflich verhalten. Eine Reise in ein Land in Afrika oder auf der Arabischen Halbinsel bedeutet, dass der Reisende eine andere Realität akzeptieren muss als in unserer westlichen Welt. Kulturell und funktional haben die Länder Afrikas und der Arabischen Halbinsel unterschiedliche Herangehensweisen an die Infrastruktur in der Gesellschaft. Es kann zu Wartezeiten und Pausen kommen, die uns unnötig erscheinen. Es kann gelegentlich zu Stromausfällen kommen. Es kann sein, dass das Wasser für kurze oder längere Zeit ausgeht oder dass in den Wasserhähnen, wenn wir es erwarten, kein heißes Wasser vorhanden ist. Solche „kleinen“ Probleme nehmen die Afrikaner sehr gelassen hin. Awayzing Travel AS arbeitet nur mit erfahrenen und erstklassigen Partnern zusammen und wir werden unser Möglichstes tun, um sicherzustellen, dass solche Probleme nur von kurzer Dauer und nur ein kleines Hindernis darstellen.

Verhalten im Reiseland

Während deiner Reise bist du verpflichtet, die von der Behörde und dem örtlichen Vertreter erlassenen Regeln und Vorschriften einzuhalten, einschließlich der Ordnungsvorschriften, die möglicherweise von den einzelnen Hotels, Lodges, Transportunternehmen usw. erlassen wurden. Regeländerungen können erfolgen, ohne dass Awayzing Travel die Möglichkeit hatte dich als Reisenden selbst in Kenntnis zu setzen.

Bitte verhalte dich nicht so, dass es die Mitreisenden belästigt. Bei grober Fahrlässigkeit kann dir die Teilnahme verweigert oder du kannst von der weiteren Reise ausgeschlossen werden, ohne dass das dir gegenüber Awayzing Travel AS ein Rückzahlungsanspruch zusteht. Bei einem Ausschluss nach Reiseantritt kann es sein, dass du die Kosten für die Rückreise selbst tragen musst. Du kannst dich auf Schadensersatz haftbar machen, wenn du dem Veranstalter vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügst, z.B. durch Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen.

Risiken

Awayzing Reisen organisiert Reisen in Gebieten, in denen Gefahren und Unfälle auftreten können, und du als Kunde musst dir darüber im Klaren sein, dass die Teilnahme auf eigenes Risiko erfolgt. Um Unfälle jeglicher Art zu vermeiden, werden wir alles tun, was möglich ist, und unsere lokalen Guides werden ihre Erfahrung und ihr Wissen nutzen. Dennoch kann Awayzing Travel AS nicht garantieren, dass keine unglücklichen oder gefährlichen Situationen auftreten.

Unsere Touren können mit folgenden Risiken verbunden sein: Höhenkrankheit, Erfrierungen, Dehydrierung, Stürze, Knochenbrüche usw. Die obige Liste ist nicht erschöpfend. Unsere Reiseleiter und lokalen Guides sind erfahren und ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte es dennoch zu einem Unfall oder Unwohlsein kommen, kann keine Haftung gegenüber dem Reiseleiter oder uns übernommen werden.

Unvermeidbare Änderungen

Unsere Reiserouten können geändert werden und die Verteilung der Anzahl der Nächte in den einzelnen Unterkünften kann geändert werden, beispielsweise weil sich Tiere in einem anderen Teil des Nationalparks aufhalten als erwartet oder aus anderen Gründen. Unsere Lieferanten können auch Unterkunft und Reiseroute aufgrund von Unfällen, Ereignissen oder anderen Aktivitäten ändern, von denen Awayzing nichts wusste oder über die sie bei Annahme des Programms des Kunden nicht informiert wurden. Auch bei Unwettern, Überschwemmungen oder schlechtem Wetter kann es zu Verzögerungen kommen, eine Unterkunft kann gegen eine andere getauscht werden. Die obige Liste ist keine erschöpfende Liste.

Wir erstellen Reiserouten, bei denen wir lokale Transportunternehmen, Reiseleiter und andere Subunternehmer einsetzen sowie Transportmittel nutzen, deren Betrieb und Regelmäßigkeit manchmal durch plötzliche und unvorhersehbare Änderungen beeinträchtigt werden. Darüber hinaus werden unsere Reiseziele auch stärker den veränderten Naturbedingungen ausgesetzt sein als normale Urlaubsreiseziele. All dies erfordert Flexibilität in unserem Produktionsapparat. Diese Umstände führen jedoch dazu, dass unsere Beschreibungen der Reiserouten, Reiseinhalte und -zeiten, wie sie in unserem Material erscheinen, von Zeit zu Zeit kurzfristig geändert werden müssen. Soweit wir dies tun können, werden solche Änderungen vor Vertragsabschluss bekannt gegeben. Wenn jedoch nach der Buchung, sei es vor oder nach der Abreise, Änderungsbedarf besteht, werden wir im größtmöglichen Umfang Inhalte/Aktivitäten/Reiseziele/Transportmöglichkeiten finden, die dem Original möglichst nahe kommen und in der gleichen Preisspanne liegen.

Die Unterkünfte (Hotels, Lodges) werden im Reiseangebot namentlich genannt. Dies sind die ersten, die bei der Buchung einer Reise abgefragt werden. Sollte die genannte Unterkunft zum Zeitpunkt der Buchung bereits ausgebucht sein, finden wir in engem Kontakt mit dem Kunden während dieses Prozesses eine adäquate Alternative.

Individelle Verantwortung

Du musst die für die Reise notwendigen Papiere (Reisepass, Visum etc.) selbst mitbringen und die von dir gewünschte Versicherung abschließen (Reise- und Rücktrittsversicherung, Unfallversicherung etc.) sowie für die notwendigen Impfungen sorgen. Es liegt in deiner Verantwortung, die Visa- und Passbestimmungen des Landes, das du besuchst, zu prüfen. Du bist verpflichtet, sich über Abflüge auf dem Laufenden zu halten und den Anweisungen des Veranstalters, der Fluggesellschaft, des Flughafens usw. Folge zu leisten. Wenn du nicht versichert sind (oder wenn die Versicherung nicht umfassend ist), kann Awayzing Travel AS keine Haftung für Schäden, Verspätungen usw. übernehmen, die während der Reise auftreten kann, unabhängig von der Ursache. Awayzing Travel AS haftet auch nicht für Schäden oder Verlust persönlicher Gegenstände, die während der Dauer der Reise auftreten. Im Falle von Verspätungen, Wetterbedingungen, Streiks, Start- oder Landebedingungen und anderen Bedingungen, die Awayzing Travel AS nicht bekannt gegeben wurden oder die Awayzing Travel AS hätte verhindern können, ist der Beförderer und/oder der Reisende selbst ebenfalls verantwortlich für eventuelle Zusatzkosten. Awayzing Travel AS behält sich das Recht auf Druckfehler auf unserer Website sowie in Veröffentlichungen und Programmen vor, die unseren Kunden angekündigt und zur Verfügung gestellt werden.

Informationen auf Internetseiten

Awayzing Travel AS übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der von den Unterkünften auf ihren Websites bereitgestellten Informationen. Abweichungen können sein, dass die Speisen als Buffet serviert werden, du als Kunde jedoch ein Tellergericht erhälst. Weitere Abweichungen können sein, dass die verfügbare Stromversorgung in Stunden pro Tag nicht der tatsächlich verfügbaren Stromversorgung in Stunden und Tag entspricht. Es kann auch zu anderen Abweichungen kommen. Die aufgeführten Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Reisegutscheine

Der Gutschein ist nicht übertragbar und nur im Zusammenhang mit einer Bestellung bei Awayzing Travel AS einlösbar. Er ist bis zum auf dem Voucher angegebenen Ablaufdatum gültig und wird von der Rechnung abgezogen, wenn der Voucher schon bei der initialen Reiseanfrage angegeben wurde.

Der Gutschein gilt nur für komplette Reisepakete oder nach Vereinbarung und ist nicht in Verbindung mit anderen Rabatten nutzbar. Der Gutschein verfällt bei Stornierung. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

2. Andere Vertragsbedingungen

Die Bestellung

Der Vertrag zwischen den Parteien gilt mit bestätigter Bestellung als abgeschlossen. Die Buchung einer Reise bei Awayzing Travel AS muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist verbindlich. Für die Buchung haften der Buchende und die Person bzw. Personen, für die die Reise gebucht wird, als Gesamtschuldner.


Die Zahlung kann zum Zeitpunkt der Bestellung oder zu einem vereinbarten Fälligkeitstermin erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist Awayzing Travel AS nicht an den Vertrag gebunden.

Zahlungen

Anzahlung und Restzahlung

Unsere Reisen werden lange im Voraus geplant. Der Anzahlungsbetrag beträgt 30% oder mindestens NOK 5.000 pro Teilnehmer. Bei Reisen mit einem Gesamtbetrag von weniger als 5.000 NOK pro Person wird der volle Betrag bei der Anmeldung in Rechnung gestellt. Der Betrag ist 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wenn der Kunde Flugtickets über Awayzing Travel AS bestellt, werden die Kosten für die Flugtickets sofort nach der Buchung fällig. Sobald die Leistungen des Landpakets vollständig bestätigt sind, erhält der Kunde eine Rechnung, die in Anzahlung und Restzahlung aufgeteilt ist. Die Anzahlung wird umgehend fällig. Der Restbetrag muss frühestens 60 Tage vor Reiseantritt fällig sein, unter Beachtung der Zahlungsbestimmungen unserer Partner vor Ort.

Wenn Awayzing Travel AS Zahlungsverpflichtungen gegenüber Subunternehmern hat, die früher als 60 Tage vor Reiseantritt fällig werden, kann der Restbetrag früher fällig werden. Dies können beispielsweise Hotels oder Lodges sein, die im Zusammenhang mit Feiertagen wie Weihnachten und Neujahrswochenende besondere Regeln haben, die von Awayzing Travel AS verlangen, den gesamten oder einen Teil des Reisepreises zu zahlen.

Wird die Reise weniger als 60 Tage vor Reiseantritt gebucht, ist die Reise sofort und spätestens innerhalb von 3 Tagen vollständig zu bezahlen.

Flugtickets

Wenn der Kunde Flugtickets über Awayzing Travel AS bestellt, werden die Kosten umgehend fällig.

Im Falle einer Gruppenreise erhält der Kunde eine Rechnung inklusive Landpaket und internationalen Flügen.
Wenn der Kunde möchte, dass Awayzing Travel AS Flugtickets im Namen des Kunden bucht, bestellt Awayzing Travel AS die niedrigste verfügbare Flugticketklasse. Wenn der Kunde andere Wünsche hat, muss Awayzing AS einen solchen Wunsch schriftlich erhalten. Wenn die Kosten für Flugtickets im angegebenen Preis enthalten oder als separater Preis angegeben sind, richtet sich die Zahlung der Flugtickets nach den Bestimmungen der Fluggesellschaft. Der Kunde hat sich selbständig mit den Vorschriften des Transporteurs vertraut zu machen.

3. Der Reisepreis

Der angegebene Preis beinhaltet alle Gebühren und Abgaben und/oder Steuern, die norwegische und/oder ausländische Behörden möglicherweise auf die von der Vereinbarung abgedeckten Dienstleistungen erheben. Ausnahmen bilden Gebühren, die Awayzing Travel AS nicht im Namen des Kunden bezahlen kann. Typische Gebühren können lokale Flughafengebühren, lokale Parkgebühren und/oder andere lokale Gebühren sein.

Eine Reiserücktritts- und/oder Reiseversicherung kommt hinzu und wird von diesem Punkt nicht abgedeckt. Awayzing Travel AS hat das Recht, den Preis anzupassen, wenn sich die öffentlichen Steuern und/oder die Transportpreise und/oder die relevanten Währungen ändern. Preisänderungen müssen spätestens 20 Tage vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Preiserhöhungen von mehr als 8 % berechtigen den Kunden zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Der Rücktrittsantrag muss innerhalb von 5 Tagen bei Awayzing Travel AS eingehen. Die Mitteilung einer Preiserhöhung muss von Awayzing Travel AS begründet werden.

4. Umfang der Vereinbarung

Die Vereinbarung umfasst die Reise, wie sie sich aus den Reisebedingungen, Broschüren, der Website, dem maßgeschneiderten Programm und anderen dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen von Awayzing Travel AS ergibt, es sei denn, sie sind für den Kauf der betreffenden Reise durch den Kunden ohne Bedeutung. Awayzing Travel AS hat außerdem das Recht, dem Kunden bereitgestellte Informationen zu ändern, wenn der Kunde über die Änderungen informiert wird.

5. Besondere Vertragsbedingungen

Reiserücktrittsschutz und Reiseversicherung

Awayzing Travel AS verlangt, dass du für den gesamten Zeitraum der betreffenden Reise über eine Vollkaskoversicherung bei einem Vermittler oder Veranstalter, ggf. bei einer Versicherungsgesellschaft, verfügst, die auch den Zweckverlust sowie die Evakuierung und den Heimtransport abdeckt. Die Versicherung garantiert dir das Recht, im Falle einer plötzlichen und schweren Erkrankung bei dir selbst, einem deiner nahen Familienangehörigen oder einer mitreisenden Person oder anderen unerwarteten und schwerwiegenden Ereignissen eine Vertragsauflösung zu verlangen, siehe detaillierte Bestimmungen hierzu in Abschnitt 5.3. Der Rücktrittsschutz muss spätestens gleichzeitig mit der Reisebuchung unterschrieben werden. Jede Stornierung muss schriftlich an deine Versicherungsgesellschaft sowie an Awayzing Travel AS erfolgen, sobald du feststellst, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann. Für die Kontaktaufnahme mit deiner Versicherung bist du selbst verantwortlich. Soweit du sich gegen den Abschluss eines solchen Schutzes entschieden hast, gelten unsere üblichen Stornierungsregeln in Punkt 5..

Einreisebestimmungen

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Einreisebestimmungen zu prüfen, bevor er eine Reise bei Awayzing Travel AS bestellt. Die allgemeinen Informationen auf unserer Website sind Richtwerte, aber nicht unbedingt aktuell. Der Kunde hat daher zu prüfen, ob die von Awayzing gemachten Angaben korrekt sind. Awayzing behält sich das Recht auf Fehler auf der Website vor.

Wer für andere bucht, ist verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zu seinen Mitreisenden zu machen. Diese Mitteilung muss klar und deutlich in der Auftragsbestätigung enthalten sein. Werden aus praktischen Gründen zunächst zusammen mit der Reisebestätigung oder später konkrete Angaben zu den Einreisebestimmungen für die gewählte Reise gemacht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und die volle Rückerstattung der geleisteten Anzahlung verlangen, wenn die entsprechenden Bestimmungen die Möglichkeit erheblich beeinträchtigen Abschluss der Reise.

Reisenden mit ausländischen Pässen aus Ländern außerhalb des EU-/EWR-Raums ist eine Anweisung zu geben, wo sie die erforderlichen Informationen erhalten können, wenn der Veranstalter/Vermittler nicht in der Lage ist, diese Informationen selbst einzuholen. Für alle Reisen ist ein Reisepass erforderlich. In Fällen, in denen für europäische Staatsbürger ein Visum erforderlich ist, ist dies in den detaillierten Programmen für unsere Touren angegeben. Für die Beantragung des Visums bist du selbst verantwortlich, sofern nicht anders angegeben. Du bist außerdem für die Einhaltung der Visabestimmungen für das jeweilige Reiseziel und etwaige Transitländer verantwortlich.

Der Reisende ist verpflichtet, korrekte Angaben gemäß den Anforderungen zu machen, die die Behörden des jeweiligen Landes als Voraussetzung für die Einreise festlegen können.

Sofern die Behörden des Einreiselandes nach Ausstellung der Reisedokumente neue Anforderungen an die personenbezogenen Daten bei der Einreise oder andere Formvorschriften stellen, hat der Reiseveranstalter/-vermittler den Kunden hierüber im Rahmen seiner Möglichkeiten zu informieren.

Gesundheitsinformationen / Versicherungen / Impfungen

Vor Vertragsabschluss ist der Kunde über etwaige gesundheitsrelevante Formalitäten im Zusammenhang mit der Reise und dem Aufenthalt zu informieren. Du bist verpflichtet, eine vollwertige Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen zu haben, die auch einen eventuellen Heimtransport und eine Evakuierung abdeckt. Der Nachweis einer solchen Reiseversicherung muss vor Reiseantritt vorgelegt werden. Du bist selbst dafür verantwortlich, die Impfstelle zu kontaktieren, um genaue Empfehlungen zu relevanten Impfungen für deine Reise zu erhalten.

Einige unserer Touren sind körperlich, geistig und technisch anspruchsvoll. Du musstdaher bei der Abreise in einer guten körperlichen und geistigen Verfassung sowie technisch gut vorbereitet sein. Wende dich an Awayzing, um die Anforderungen an die körperliche und geistige Fitness sowie die technische Kompetenz für deine Reise zu erfahren. Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmer abzulehnen, die nicht die erforderlichen physischen, technischen und psychologischen Standards erfüllen.

Informationen zum (Flug-)Transport

Awayzing Travel AS ist verpflichtet, mitzuteilen, welche Fluggesellschaften die verschiedenen Transportabschnitte der Reise durchführen. Im Falle eines Wechsels der Fluggesellschaft nach dem Kauf der Reise muss die Benachrichtigung so schnell wie möglich, spätestens jedoch beim Check-in/Boarding erfolgen. Bei Pauschalreisen mit Linienflügen muss Awayzing einen Wechsel der Linienfluggesellschaft soweit möglich ankündigen. Du bist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die erhaltenen Reisedokumente mit deiner Bestellung übereinstimmen. Du bist dafür verantwortlich, Awayzing über jede (E-Mail-)Adressänderung auf dem Laufenden zu halten, damit Informationen und Reisedokumente rechtzeitig eintreffen. Das Flugticket ist eine Sicherheit, für die du während der gesamten Reise verantwortlich bist. Etwaige Kosten für den Erwerb eines neuen Tickets müssen von dir getragen werden. Du bist verpflichtet, dich über Abflüge auf dem Laufenden zu halten und den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters, Beförderers, Flughafens usw. Folge zu leisten.

Reisegarantiefond

Die Vereinbarung muss bestätigen, dass Awayzing Travel AS eine gesetzliche Garantie für den Reisegarantifondet geleistet hat, und Informationen darüber enthalten, wie der Fonds kontaktiert werden kann.

6. Das Recht des Kunden, die Reise zu stornieren oder zu übertragen

Generelle Informationen zur Stornierung

Jede Stornierung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und bedarf vor ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von Awayzing Travel AS. Als Stornierungsdatum gilt das Datum, an dem Awayzing Travel AS die Stornierung erhält. Fällt eine Stornierungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag oder gesetzlichen Feiertag, muss die Stornierung am nächsten normalen Werktag davor eingehen.

Stornierung gegen Gebühr

Bei einer Stornierung bis zu 80 Tage vor Reiseantritt wird der Anzahlungsbetrag abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 2.000 NOK pro Teilnehmer zurückerstattet. Bei einer Stornierung zwischen 79 und 61 Tagen vor Reiseantritt erfolgt keine Rückerstattung der Anzahlung.

Bei einer Stornierung der Reise zwischen 60 und 41 Tagen vor Reiseantritt werden 50 % des vollen Reisepreises zurückerstattet, zuzüglich öffentlicher Gebühren, die nicht anfallen. Stornierung später als 40 Tage vor Reiseantritt oder Nichterscheinen bei Reiseantritt: Keine Rückerstattung über die nicht anfallenden öffentlichen Gebühren hinaus. Die Erstattung der Kosten für das Flugticket richtet sich stets nach den Erstattungsrichtlinien der Fluggesellschaft. Bestimmte Flugtickets können kostenlos storniert werden, andere gegen Gebühr, es kommt aber auch vor, dass Flugtickets nicht erstattet werden können.

Die Stornierung muss schriftlich an Awayzing Travel AS gerichtet werden.

Wenn der besondere und dokumentierbare Charakter der Reise dies angemessen macht, beispielsweise wenn der Anspruch von Awayzing Travel AS auf Erstattung durch seine Subunternehmer eingeschränkt ist, kann Awayzing Travel AS von den oben genannten Erstattungsregeln abweichende Bedingungen festlegen.

Bezieht sich der Auftrag des Kunden auf mehrere Teilnehmer und basiert der vereinbarte Gesamtpreis auf von der Teilnehmerzahl abhängigen Rabatten, kann die Grundlage für solche Rabatte verloren gehen, wenn einer der mitreisenden Teilnehmer storniert. Im Falle einer solchen Teilstornierung erstattet Awayzing dem Stornierenden den anteiligen Betrag des vereinbarten/bezahlten Preises und kassiert einen etwaigen Mehrpreis aufgrund entgangener, mit der Gruppengröße verbundener Rabatte von den übrigen Teilnehmern.

Stornierung unter außergewöhnlichen Umständen

Der Kunde hat das Recht, die Pauschalreise zu stornieren und die für die Pauschalreise gezahlten Beträge zurückerstattet zu bekommen, wenn am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände wie Kriegsereignisse, Naturkatastrophen, gefährliche Infektionskrankheiten festgestellt werden vor Beginn der Pauschalreise oder sonstige mit den genannten gleichzusetzende Ereignisse, die sich auf die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung des Kunden zum Zielort auswirken.

Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn die Ereignisse auf oder entlang der Reiseroute eintreten und mit einer tatsächlichen Gefahr für den Kunden verbunden sind. Ansprüche auf Erstattung von Leistungen, die nicht Teil der Pauschalreise sind, sind, soweit die Bezahlung dieser Leistungen bereits von Awayzing Travel AS an den jeweiligen Leistungsträger weitergeleitet wurde, aufgrund vertraglicher Regelungen an den jeweiligen Leistungsträger zu richten.

Das Widerrufsrecht nach diesem Punkt besteht nicht, wenn der Kunde die Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über den Kauf der Reise kannte oder kennen musste.

Stornierung im Falle einer plötzlichen und schweren Krankheit oder eines Unfalls

Sofern der Kunde einen Rücktrittsschutz/eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen hat oder entsprechende Regelungen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Awayzing Travel As aufgenommen wurden, hat der Kunde das Recht, eine Rücktrittserklärung vom Vertrag zu verlangen, wenn er nachweist, dass die Voraussetzungen für eine solche Rücktrittserklärung vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, Awayzing die Stornierung schnellstmöglich mitzuteilen, nachdem ihm die Umstände bekannt geworden sind, die ihn nach diesem Punkt zur Stornierung berechtigen.

Der Stornoschutz berechtigt zumindest dann zum Rücktritt, wenn der Kunde selbst, sein Ehegatte, eingetragener Partner, Lebensgefährte, Kind, Eltern, Schwiegereltern oder Geschwister von einer plötzlichen und schweren Erkrankung, einer unfallbedingten Verletzung oder dem Tod betroffen sind. Gleiches gilt, wenn solche Umstände eine Person betreffen, mit der er reist, und es unzumutbar wäre, vom Kunden zu verlangen, dass er die Reise dann ohne diese Begleitperson antritt. Einer plötzlichen und schweren Erkrankung stehen plötzliche und schwerwiegende Ereignisse gleich, die den Kunden oder seine Reisebegleitung betreffen. Dies bedeutet, dass es nicht zumutbar ist, vom Kunden die Beendigung der Reise zu verlangen. Solche Vorfälle können Feuer- oder Wasserschäden an Immobilien usw. sein.

Der Anspruch nach den vorstehenden Punkten setzt voraus, dass der Reisende selbst die Umstände, die dazu führen, dass die Reise nicht nutzbar ist, nicht kannte oder kennen musste oder dass er diese Umstände nicht selbst zu vertreten hat.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermittler bzw. Veranstalter den Rücktritt so schnell wie möglich nach Kenntnis der Umstände, die den Rücktritt nach diesem Punkt rechtfertigen, mitzuteilen und einen ausreichenden Nachweis über die Erkrankung eines Arztes bzw. der Verhinderung vorzulegen Umstand, z.B. durch Bescheinigung der Polizeibehörde oder Versicherung.

Wenn die Buchung mehrere Reisende umfasst und der Gesamtpreis einen Rabatt auf die Gesamtzahl der Teilnehmer enthält, kann eine Stornierung für eine oder mehrere Personen der Reise dazu führen, dass die Bedingungen für den vereinbarten Preis nicht mehr gegeben sind. Für die übrigen Teilnehmer führt dies nicht zu einer Preiserhöhung, sondern ist durch den Stornoschutz abgedeckt. Awayzing Travel AS hat das Recht, die Reisenden in eine andere Unterkunft zu verlegen, die besser zur Größe der verbleibenden Gruppe passt und im Übrigen der ursprünglich bestellten Unterkunft entspricht. Der Anspruch auf eine solche Verlegung setzt voraus, dass die Verlegung den Inhalt der gewählten Pauschalreise nicht mindert oder dazu führt, dass die gemachten Angaben zur Pauschalreise oder vereinbarte Zusatzleistungen nicht mehr erfüllt werden können.

Übertragung der Reise

Der Kunde hat das Recht, die Reise auf eine andere Person zu übertragen, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Reise erfüllt. Voraussetzung ist, dass Awayzing Travel AS rechtzeitig benachrichtigt wurde und dass Awayzing Travel nicht an Regeln gebunden ist, die eine solche Übertragung verbieten, in der Regel, dass Fluggesellschaften keine Änderungen an Flugtickets akzeptieren. Sowohl die Person, die die Reise überträgt, als auch die Person, an die die Reise übertragen wird, sind für den Restbetrag sowie für zusätzliche Gebühren, Abgaben und andere Kosten verantwortlich, die mit der Übertragung verbunden sind. Sowohl für diese Gebühren als auch für etwaige Restbeträge haften der ursprüngliche Kunde und der neue Kunde gesamtschuldnerisch.

Änderung der Buchung

Für Änderungen an der Buchung einer Reise wird eine Gebühr erhoben: Der Reisende kann das Reisedatum, das Reiseziel, das Hotel usw. gegen eine angemessene Verwaltungsgebühr von mindestens 500 NOK pro Änderung ändern, wenn Awayzing Travel AS die Möglichkeit hat, den neuen Änderungen nachzukommen. Auch die Fluggesellschaften und Veranstalter in unseren Partnerländern können eigene Gebühren erheben, die dann hinzugerechnet werden. Übersteigen die Kosten von Awayzing Travel AS für die Änderung den Betrag der Gebühr, kann die Änderung als Stornierung angesehen werden. Awayzing muss den Kunden dann darüber informieren, dass die Regeln zur Stornierung in Abschnitt 5.2 berücksichtigt werden.

7. Awayzing Travel AS hat das Recht, die Reise ohne Entschädigung zu ändern oder stornieren

Gruppenreisen

Awayzing Travel AS hat das Recht, eine Gruppenreise spätestens 70 Tage vor Reiseantritt zu stornieren, wenn weniger angemeldete Teilnehmer als die angegebene Mindestteilnehmerzahl vorliegen. Auch wenn laut Programm eine erforderliche Teilnehmerzahl vorliegt, werden wir versuchen, die Reise durchzuführen. Wir werden dann überlegen, ob wir den Preis erhöhen. Solche Änderungen müssen im Einvernehmen mit den Teilnehmern erfolgen.

Awayzing AS kann die Pauschalreise stornieren, wenn die Anzahl der für die Pauschalreise angemeldeten Personen geringer ist als die im Vertrag festgelegte Mindestanzahl und der Veranstalter den Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch, über die Stornierung informiert:

a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 6 Tagen

b) 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die zwischen 2 und 6 Tagen dauern

c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als 2 Tage dauern.

Hindernisse, die außerhalb der Kontrolle von Awayzing Travel AS liegen

Awayzing Travel AS kann eine Reise ohne Haftung stornieren, wenn die Pauschalreise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht durchgeführt werden kann und der Reisende unverzüglich über die Stornierung informiert wird. Solche Hindernisse können sein: Krieg, Kriegshandlungen, Terror und Terroranschläge oder ähnlich gefährliche Situationen, behördliche Mitteilungen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, heftige Regen-/Schneestürme, Wirbelstürme, Tsunamis, Erdrutsche, Lawinen, gefährliche Infektionskrankheiten, Epidemien, Pandemien etc., Streiks oder behördliche Entscheidungen, die eine Reise verhindern, z.B. Schließung eines Flughafens oder andere Ereignisse, die mit den oben genannten gleichzusetzen sind. Die angegebenen Ereignisse erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wird die Pauschalreise aufgrund der genannten Umstände storniert, hat der Reisende keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Wird eine Reise aufgrund von Hindernissen, die Awayzing Travel nicht zu vertreten hat, vor Reiseantritt abgesagt, sind wir verpflichtet, dem Kunden alle gezahlten Beträge unverzüglich zurückzuerstatten. Alternativ muss dem Kunden die kostenlose Teilnahme an einer anderen Pauschalreise gleicher oder höherer Qualität angeboten werden, wenn Awayzing Travel dies anbieten kann. Wird dem Kunden eine Alternativreise von geringerer Qualität als vereinbart angeboten, ist dem Reisenden ein angemessener Preisnachlass zu gewähren.

Unter den gleichen Voraussetzungen wie im 1. Absatz erwähnt, haftet Awayzing Travel nicht für Schäden, wenn die Pauschalreise aufgrund solcher Hindernisse nach Beginn der Pauschalreise mangelhaft wird oder abgebrochen werden muss. Verkürzt sich die Reise dadurch, dass Awayzing Travel oder der Kunde sie aufgrund solcher Umstände storniert, hat der Kunde dennoch Anspruch auf eine anteilige Preisminderung. Awayzing Travel ist verpflichtet, Risiken und Nachteile für den Kunden im Rahmen seiner Möglichkeiten auszuschließen.

8. Pflichten der Parteien

Die Pflichten von Awayzing Travel AS und Vermittlern

Awayzing Travel führt die Reise gemäß den mit dem Reisenden vereinbarten Vereinbarungen durch, vgl. Punkt 2. Sollten unvorhergesehene Umstände dennoch eine Änderung der Reise erforderlich machen, wird Awayzing Travel AS in angemessenem Umfang dafür sorgen, dass dem Reisenden möglichst geringe Unannehmlichkeiten entstehen.

Awayzing Travel AS wird Reisenden in Schwierigkeiten so schnell wie möglich geeignete Hilfe leisten. Die Hilfe muss darin bestehen, geeignete Informationen über Gesundheitsdienste, lokale Behörden und konsularische Unterstützung bereitzustellen und gegebenenfalls bei der Suche nach alternativen Reisediensten zu helfen. Awayzing Travel AS kann eine angemessene Gebühr für die Hilfeleistung verlangen, wenn die Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig vom Reisenden verursacht wurden.

Awayzing Travel AS/der Vermittler muss so schnell wie möglich darüber informieren, ob Bedingungen, die er versteht oder verstehen sollte, für den Reisenden wichtig sind.

Stellt der Reisende Mängel an der Reise fest, ist Awayzing Travel AS verpflichtet, das Zumutbare zu unternehmen, um den Mangel schnellstmöglich zu beheben.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Bedingungen, die Awayzing Travel AS auf seiner Website, in seinem Katalog oder auf andere Weise veröffentlicht hat, vertraut zu machen.

  1. Zahlung: Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Gegenleistung innerhalb der in den AGB genannten Frist zu zahlen. Bei erheblicher Nichtzahlung hat Awayzing Travel AS das Recht, die Bestellung zu stornieren.

  2. Informationen: Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermittler bzw. Veranstalter alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, von denen er versteht oder verstehen muss, dass sie für die Durchführung der Pauschalreise von erheblicher Bedeutung sind. Wer für Mitreisende bestellt, ist verpflichtet, auch diesbezüglich korrekte und relevante Angaben zu machen. Awayzing Travel AS ist nicht verantwortlich für Probleme, die dadurch entstehen, dass persönliche Daten oder besondere Bedürfnisse von Mitreisenden nicht korrekt bereitgestellt werden. Jeder, der eine Pauschalreise im Namen anderer bestellt, ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Person(en), die an der Pauschalreise teilnehmen, die von Awayzing Travel AS festgelegten Vorschriften befolgen können und dass die betreffende Pauschalreise so beschaffen ist, dass dies nicht der Fall ist Die angemeldete(n) Person(en) kann daran teilnehmen, ohne sich selbst oder andere zu belasten

  3. Reklamationen: Der Reisende ist verpflichtet, Awayzing Travel AS oder den Reiseleiter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er einen Mangel entdeckt, der ihm Rechte gemäß Punkt 8.1 a) – e) einräumt. Wird der Mangel erst nach Durchführung der Pauschalreise festgestellt, hat der Kunde, soweit möglich, unverzüglich an Ort und Stelle Anzeige zu machen, unter anderem um eine Behebung zu ermöglichen. Wenn der Fehler/Mangel nicht behoben wird und Sie bei Ihrer Rückkehr nach Hause eine Reisereklamation einreichen möchten, muss dies spätestens vier Wochen nach Beendigung der Reise erfolgen und als schriftliche, begründete Beschwerde an Awayzing Travel AS gesendet werden.

  4. Dokumente: Der Kunde ist verpflichtet, zu überprüfen, ob die Tickets und Reisedokumente der Bestellung entsprechen und ob der Name des Reisenden mit den Angaben im Reisepass übereinstimmt. Der Reisende muss einen gültigen Reisepass, etwaige Visa/Gesundheitszeugnisse, Tickets, Referenznummern und andere Dokumente mitbringen, die für die Reise möglicherweise erforderlich sind. Der Reisende ist verpflichtet, sich die für die jeweilige Reise erforderlichen Unterlagen zu besorgen und die Versicherungen abzuschließen, die er für erforderlich hält. Awayzing Travel AS hat das Recht, einen Reisenden abzulehnen, wenn die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt werden.

  5. Rücksichtnahme auf Mitreisende: Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die eigenen Bestimmungen der Awayzing Travel AS, wie sie ihm vor Vertragsabschluss vorgelegt werden, die Bestimmungen des Hotels und sonstiger Unterlieferanten sowie die Bestimmungen des Beförderers und der Beförderer einzuhalten den Vorschriften der örtlichen Behörden. Der Kunde muss außerdem die Anweisungen von Awayzing Travel AS bezüglich Ankunftszeit, Ankunftsort usw. während der Reise sowie alle Anweisungen des Spediteurs oder Transportmanagers im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Ereignissen während der Reise befolgen. Der einzelne Reiseteilnehmer darf sich nicht so verhalten, dass es die Mitreisenden belästigt oder Sicherheits- oder praktische Probleme für Awayzing Travel AS verursacht. Awayzing Travel AS hat das Recht, einen Reisenden zu Beginn der Reise abzulehnen, wenn das Verhalten oder der Zustand des Reisenden offensichtlich macht, dass er die in diesem Punkt genannten Anforderungen nicht erfüllen kann.

  6. Heimreise: Der Reisende ist verpflichtet, die etwaigen Bestimmungen von Awayzing Travel AS bezüglich der Bestätigung von Rückflugtickets auf Linienflügen einzuhalten. Geschieht dies nicht, kann nicht von einer Inanspruchnahme der reservierten Plätze ausgegangen werden. Darüber hinaus ist der Reisende verpflichtet, sich über alle Änderungen der Abfahrtszeit auf dem Laufenden zu halten, indem er Awayzing Travel AS oder den Vertreter von Awayzing Travel AS kontaktiert, wenn der Reisende in den letzten 24 Jahren aus dem Reiseunternehmen ausgeschieden ist oder sich auf andere Weise nicht verfügbar gemacht hat Stunden vor dem geplanten Abflug. Ansonsten ist der Reisende verpflichtet, den Aufforderungen von Awayzing Travel AS zum Lesen der E-Mails, SMS-Nachrichten und Mitteilungen von Awayzing Travel AS sowie zum Besuch des Informationsschalters oder der Rezeption Folge zu leisten, sofern dies dem Reisenden keine unnötigen Probleme oder Unannehmlichkeiten bereitet.

  7. Folgen der Nichteinhaltung: Ein grober Verstoß gegen diese Bestimmungen nach der Meldung des Vorfalls gibt Awayzing Travel AS das Recht, dem betreffenden Reisenden die weitere Teilnahme an der Reise zu verweigern. Awayzing Travel AS übernimmt dann keine Verantwortung für zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einer vorzeitigen/geänderten Rückreise. Der abgelehnte Reisende kann auch keinen Anspruch auf den nicht genutzten Teil der Reise geltend machen. Der Kunde kann für Verluste oder Mehrkosten haftbar gemacht werden, die Awayzing Travel AS im Falle eines groben Verstoßes gegen die oben genannten Bestimmungen entstehen. Der Kunde haftet für Schäden und Verluste etc. nach den üblichen Regeln des Deliktsrechts.

9. Mängel und Reklamationen

Bei Mängeln beachte bitte das Gesetz über Pauschalreisen und Reisegarantie (Pakkereislov) LOV-2018-06-15-32 mit den entsprechenden Regelungen. Möchte der Kunde eine Reklamation wegen Mängeln einreichen, die ihm gesetzlich Rechte einräumen, muss er Awayzing Travel AS innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich benachrichtigen. Wird der Mangel erst nach Antritt der Reise festgestellt, hat der Kunde die Mängelrüge nach Möglichkeit vor Ort zu rügen. Eine Reklamation muss in jedem Fall spätestens 4 Wochen nach Ende der Reise bei Awayzing Travel AS erfolgen, es sei denn, besondere Gründe rechtfertigen eine Verlängerung der Reklamationsfrist. Eine Verlängerung der Einspruchsfrist über 4 Wochen hinaus muss schriftlich mitgeteilt und begründet werden.

Mangel vor der Abreise

Der Kunde kann den Vertrag vor Beginn der Pauschalreise kündigen, wenn erkennbar ist, dass die Pauschalreise erhebliche Mängel aufweisen wird.

Das Gleiche gilt, wenn die Vertragsbedingungen geändert werden und die Änderung für den Kunden erheblich nachteilig ist. Eine Preiserhöhung von mehr als 8 % muss immer als erheblicher Nachteil angesehen werden. In diesem Fall muss der Kunde Awayzing Travel AS innerhalb einer angemessenen Frist über die Stornierung informieren. Sofern keine besonderen Gründe dies erfordern, sollte eine solche Mitteilung spätestens eine Woche nach Eingang der Mitteilung über die Änderung erfolgen, oder so schnell wie möglich, wenn die Mitteilung kurz vor der Abreise eingeht.

Es bestehen jedoch Vorbehalte hinsichtlich Änderungen der Programmreihenfolge und Änderungen der Abfahrten von Zügen, Schiffen und Flugzeugen sowie von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Soweit wir für Mängel der Reise verantwortlich sind, die von der Fluggesellschaft zu vertreten sind, bedeutet die Anerkennung unserer Reisebedingungen auch die Befugnis des Kunden, in seinem Namen Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend zu machen, sofern wir dies zuvor schriftlich übernommen haben .

Der Kunde hat dann Anspruch auf vollständige Rückerstattung aller gezahlten Beträge sowie etwaiger Schadensersatzansprüche nach den Regelungen des § 29 Pauschalreisegesetz.

Alternativ hat er das Recht, an einer anderen Pauschalreise gleicher oder höherer Qualität teilzunehmen, wenn Awayzing Travel AS oder der Vermittler dies anbieten kann. Führen die vorgeschlagenen alternativen Reiseleistungen zu einer schlechteren Qualität der Pauschalreise als vereinbart, ist dem Reisenden ein angemessener Preisnachlass zu gewähren.

Kann Awayzing Travel AS eine solche Ersatzreise nicht anbieten, kann der Kunde eine Reise erwerben, die der ursprünglichen Reise im angemessenen Rahmen entspricht, und Awayzing Travel AS für etwaige mit diesem Kauf verbundene Mehrkosten nach den üblichen Regeln des Entschädigungsrechts haftbar machen. Ist ein solcher Versicherungskauf deutlich teurer als der Preis der ursprünglichen Reise, ist in der Regel keine Entschädigung zu erwarten.

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Mangel nach Abreise

Ein Mangel der Pauschalreise liegt im Fehlen oder in der mangelhaften Erbringung der in der Pauschalreise enthaltenen Reiseleistungen vor und ist nicht auf den Kunden oder Umstände seinerseits zurückzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Geltende Mängel nach Abreise geben dem Kunden folgende Rechte:

Abhilfe: Der Kunde kann von Awayzing Travel AS die Beseitigung des Mangels verlangen, wenn dies ohne unverhältnismäßige Kosten oder Unannehmlichkeiten für ihn möglich ist. Die Abhilfe muss innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist erfolgen. Wird der Mangel nicht innerhalb der Frist behoben, kann der Reisende den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Verweigert der Kunde die Nacherfüllung, die zur Beseitigung des Mangels führt, oder versäumt er es, sich gegenüber Awayzing Travel AS oder Awayzing Travel AS darauf zu berufen, Sofern dies möglich ist, verweigert er dem Bevollmächtigten die Geltendmachung weitergehender Ansprüche.

  1. Alternative Reiseleistungen: Der Kunde kann verlangen, dass Awayzing Travel AS eine alternative Reiseleistung anbietet, wenn ein wesentlicher Teil der Reiseleistungen gemäß dem Pauschalreisevertrag nicht erbracht werden kann. Awayzing Travel AS bietet nach Möglichkeit eine alternative Reiseleistung gleicher oder höherer Qualität ohne zusätzliche Kosten an. Führen die vorgeschlagenen alternativen Reiseleistungen zu einer schlechteren Qualität der Pauschalreise als vereinbart, ist dem Reisenden ein angemessener Preisnachlass zu gewähren. Der Reisende kann das Angebot nur ablehnen, wenn es nicht mit dem Inhalt des Pauschalreisevertrags vergleichbar ist oder der Preisnachlass nicht ausreicht.

  2. Preisminderung: Wird der Mangel nicht behoben, hat der Kunde Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass für den Zeitraum, in dem die Pauschalreise mangelhaft war.

  3. Geltendmachung: Weist die Pauschalreise einen Mangel auf, der die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt, und hat Awayzing Travel AS den Mangel nicht behoben oder Ersatzleistungen angeboten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und den Wert der nicht erbrachten Reiseleistungen zurückverlangen zugestellt worden ist. Tritt der Kunde gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die kostenfreie Rückbeförderung zum Ausgangsort oder einem anderen Ort, an dem die Reise hätte enden sollen, sofern die Pauschalreise einen Beförderungsbestandteil enthält. Es gelten die Regelungen in Punkt 6.2., 3. Absatz in gleicher Weise.

  4. Schadensersatz: Wenn die Pauschalreise mangelhaft ist und dadurch dem Kunden ein Schaden entsteht, kann der Kunde Schadensersatz von Awayzing Travel AS verlangen. Die Verpflichtung von Awayzing Travel AS zur Zahlung von Schadensersatz gemäß dem Vorstehenden entfällt, wenn Awayzing Travel AS nachweisen kann, dass der Mangel auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Der Anspruch auf Schadensersatz besteht auch dann nicht, wenn der Mangel auf einen Dritten zurückzuführen ist, der mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Reiseleistungen nicht in Zusammenhang steht und der Mangel weder vorhersehbar noch vermeidbar war. Wenn die Transportgesetzgebung den Umfang oder die Bedingungen einer Entschädigung durch einen Beförderer einschränkt, gelten die gleichen Einschränkungen für Awayzing Travel AS.

Vergütungsbeschränkungen

Sofern die Schadensersatzhaftung von Awayzing Travel AS nicht bereits durch andere Transportgesetze beschränkt ist, kann Awayzing Travel AS die Entschädigung im Pauschalreisevertrag beschränken, jedoch nicht auf weniger als das Dreifache des Gesamtpreises der Pauschalreise. Die Einschränkung gilt nicht für Personenschäden oder Schäden, die von Awayzing Travel AS vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.

Das Verhältnis zu anderen Verkehrsgesetzen

Das Recht des Kunden auf Preisminderung oder Schadensersatz schränkt die Rechte des Kunden aus anderen Transportgesetzen nicht ein. Preisnachlässe und Entschädigungen nach dem Pauschalreisegesetz und Entschädigungen nach anderen Beförderungsgesetzen müssen voneinander abgezogen werden, damit dem Kunden nicht zu viel Entschädigung zusteht.

Der Kunde kann seinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz für die Pauschalreise an Awayzing Travel AS richten. Etwaige Ansprüche gegen den Beförderer (z. B. die Fluggesellschaft) aus anderen Beförderungsgesetzen (einschließlich der Standardentschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung) sind gegen den Beförderer zu richten.

Unabhängig davon, ob Awayzing Travel AS gemäß dem Vorstehenden schadensersatzpflichtig ist, ist der Reisende verpflichtet, den Schaden so gut wie möglich zu begrenzen. Für Verluste oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Umstände des Reisenden selbst verursacht wurden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Die Beziehung zur EU-Verordnung 2004-261 (Verspätungen, Stornierungen und Überbuchungen)

Die Bestimmungen finden Sie unter dieser Adresse: https://lovdata.no/static/SF/pdf/32004r0261.pdf.

Im Falle von Verspätungen, Stornierungen und/oder Überbuchungen gelten die Regeln, die sich aus der oben genannten Verordnung der EU ergeben.

Ansprüche aus dieser Regelung sind grundsätzlich gegen den Beförderer zu richten.

Soweit die EU-Verordnung dem Reisenden das Recht einräumt, vom Beförderungsvertrag zurückzutreten, gilt dies nicht für den Rest der Pauschalreise, es sei denn, der Mangel ist so beschaffen, dass die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kauf der Pauschalreise vorliegen, vgl. Ziffer 8. Bei kleineren Verzögerungen besteht in der Regel kein Rücktrittsrecht vom Kauf der Pauschalreise. Entscheidet sich der Reisende für eine Stornierung/Stornierung der Reise nach den Bestimmungen der EU-Verordnung, liegen aber die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kauf der Pauschalreise nach dem Pauschalreisegesetz nicht vor, muss der Kunde nur den Teil erstattet haben des Kaufpreises, der sich auf den Transport bezieht. Awayzing Travel AS ist verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen, dass eine vollständige Rückerstattung des Pauschalreisepreises dann nicht erfolgt.

 

Folgende Umstände stellen grundsätzlich keine Mängel der Pauschalreise im Sinne der Ziffer 8 dar:

a) Abweichungen von den Erwartungen des Kunden, die nicht von Awayzing Travel AS verursacht wurden, wie z.B. unterschiedliche Baustandards am Bestimmungsort oder sonstige bestimmungsgemäße Gegebenheiten, wenn die vom Kunden beanstandeten Zustände am Bestimmungsort als „üblich“ anzusehen sind.

b) Ungewöhnliches Wetter und andere natürliche Bedingungen, von denen Awayzing Travel AS nichts wusste oder nicht hätte wissen müssen.

c) Es können von Zeit zu Zeit Umstände eintreten, die der Reisende berücksichtigen muss und die außerhalb der Kontrolle von Awayzing Travel AS liegen oder nicht von dem abweichen, was im Vertrag als angenommen gilt. Ein Wohnortwechsel wegen Überbuchung gilt nicht als „vorhersehbare Abweichung“.

d) Verspätungen während der Beförderung oder geänderte Abfahrts-/Ankunftszeiten, wenn sich der Aufenthalt am Zielort um nicht mehr als höchstens 6 Stunden bei Reisen mit einer Dauer von weniger als 5 Tagen bzw. 8 Stunden bei Reisen mit einer Dauer zwischen 5 und 8 Tagen verkürzt, oder maximal 12 Stunden bei Fahrten mit einer Dauer von mehr als 8 Tagen. Wenn die Verzögerung/Änderung der Abflug-/Ankunftszeiten auf Maßnahmen der Luftfahrtbehörden, außergewöhnliche Wetterbedingungen, Überlastung des Luftraums oder andere, ähnliche Bedingungen zurückzuführen ist, auf die Awayzing Travel AS oder der Beförderer keinen Einfluss haben, gelten die oben genannten Fristen verdoppelt. Der Umstand, dass der Sachverhalt nicht als Mangel im Sinne dieser Bestimmung einzustufen ist, hindert den Kunden nicht daran, die Hilfeleistung und etwaige Schadensersatzansprüche zu erhalten, die ihm nach den oben genannten EU-Verordnungen zustehen.

e) Abweichungen vom Vereinbarten, die auf den Umständen des Kunden beruhen.

10. Streitbeilegung

Im Falle einer Beschwerde muss der Reisende über das Beschwerdeverfahren informiert werden und darüber informiert werden, dass der Fall bei der Beschwerdestelle für Pauschalreisen eingereicht werden kann, wenn der Beschwerde/Forderung des Kunden nicht nachgekommen wird oder die Parteien sich nicht einigen können ( Package Travel Board) https://reiselivsforum.no/web/home/ oder einer anderen Streitbeilegungsstelle sowie etwaige in diesem Zusammenhang anfallende Berufungsgebühren. Im Falle von Gerichtsverfahren wird das Bezirksgericht Oslo als Gerichtsstand gewählt. Jede Klage muss norwegischem Recht unterliegen.

Wenn der Kunde eine Beschwerde einreichen möchte, kann auch das Beschwerdeportal der EU genutzt werden. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn der Beschwerdeführer ein Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Land ist. Die Beschwerde kann hier eingereicht werden: http://ec.europa.eu/odr.

11. Informationen und Verwendung von Bildern

Awayzing Travel AS informiert über seine Reisen durch Broschüren, Veröffentlichungen und das Internet (www.awayzing-reisen.de). In den auf www.awayzing-reisen.de veröffentlichten Berichten können Teilnehmer mit Vornamen genannt werden. Awayzing Travel AS nutzt Reisefotos auch aktiv in seiner Kommunikation und seinem Marketing. Es besteht die Möglichkeit, dass Teilnehmer fotografiert und in verschiedenen Medien verwendet werden.

7. Awayzing's Rechte: Änderungen/Stornierung
8. Pflichten der Parteien
9. Mängel und Reklamationen
10. Streitbeilegung
11. Verwendung von Bildern

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Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:   9:00 - 15:30

Freitag:                      9:00 - 15:00

 

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